Du hast Fragen, Feedback oder eine Idee für LOLA market?
Wir freuen uns, von dir zu hören!
Egal ob Support-Anfrage, Kooperationsvorschlag oder einfach ein Gedanke, den du mit uns teilen möchtest – schreib uns gern. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir zurück.
Secondhand neu gedacht – gemeinsam. ♻️
Dein LOLA market Team
E-Mail: [email protected]
Häufige Fragen:
LOLA market ist ein Community Marktplatz für nachhaltigen und lokalen Konsum.
Unsere Vision: Produkte länger nutzen (LOLA steht für long-lasting) statt neu kaufen. Dinge teilen, tauschen oder weitergeben – innerhalb deiner Community, nicht quer durch Europa versenden.
Deine Community. Dein Marktplatz. Wir schaffen digitale Räume für lokale Kreisläufe und bewussten Konsum.
Community ist das Herz von LOLA. Der Kern unserer Community-Funktionen sind Gruppen (privat, geschlossen und offen), in denen Mitglieder ihre Produkte untereinander teilen, verschenken oder verkaufen können.
Beispiele für Community-Funktionen sind:
Eigene Mini-Marktplätze innerhalb der Gruppe
Zugriff auf gelistete Produkte anderer Gruppenmitglieder
Gruppenchats für direkten Austausch und gemeinsame Nutzung
So entstehen lokale, vertrauensvolle Kreisläufe.
LOLA ist für:
Privatpersonen
Unternehmen
Vereine
Die Nutzung der App ist grundsätzlich kostenlos: Registrieren, Inserieren, Verschenken, Verkaufen und Gratisverleih kosten nichts. Entgeltlich ist nur der Verleih gegen Gebühr, der über den Kalender gebucht wird. Dafür fällt eine Servicegebühr von 9 % an, mindestens 1,50 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Sie trägt der oder die Mieter:in und wird vor der Buchung angezeigt.
Du kannst grundsätzlich alle Secondhand- oder nachhaltig produzierte Artikel einstellen. Unsere ersten Schwerpunkte sind:
Veranstaltungstechnik
Musikinstrumente
Foto & Video
Sport & Sportgeräte
Bauen, Garten & Werkstatt
Bücher, Filme & Musik
Mode & Accessoires
Spielzeug & Spielen
Feste
Baby & Kind
Wohnen & Haushalt
Auf LOLA kannst du:
verkaufen
verschenken
verleihen (kostenlos oder gegen Entgelt)
tauschen (folgt etwas später)
Alles dreht sich um längere und intensivere Nutzung deiner Produkte.
Es gibt zwei Anzeigetypen:
Angebote: Du bietest etwas an.
Suchanzeigen: Du suchst etwas Bestimmtes und postest, was du brauchst.
LOLA nimmt dir Arbeit ab. Autofill erfasst deine Artikel in Sekunden: Kategorie, Titel, Beschreibung samt Merkmalen und ein Preisvorschlag werden automatisch vorgeschlagen. Dafür werten wir deine hochgeladenen Fotos automatisiert aus. Alle Vorschläge sind unverbindlich und jederzeit änderbar. Welche Dienste wir dafür einsetzen, steht in der Datenschutzerklärung.
LOLA wird von einem Team in Wien entwickelt — eigenfinanziert, ergänzt um eine Förderung des Austria Wirtschaftsservice (aws). Unser Ziel ist es, Produkte länger und intensiver zu nutzen und Konsum lokaler zu gestalten. Mehr über uns findest du unter Über uns, Betreiberin ist die LOLA market FlexCo — Details im Impressum.
LOLA integriert bereits unterschiedliche Zahlungsoptionen. Verleih gegen Entgelt buchst und bezahlst du direkt in der App — mit hinterlegter Karte oder mit Klarna, abgewickelt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe.
An Versandoptionen und einer Versicherungslösung arbeiten wir bereits. Bis dahin gelten beim Verleih die gesetzlichen Regelungen des ABGB — wer bei Schäden haftet, steht weiter unten.
Du wählst im Kalender der Anzeige einen freien Zeitraum und stellst eine Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, sobald der oder die Verleiher:in bestätigt.
Abhol- und Rückgabezeiten sind hinterlegt und lassen sich je Buchung anpassen. Einen Tag vor der Abholung und einen Tag vor der Rückgabe erinnern wir euch. Bei Übergabe und Rückgabe haltet ihr den Zustand des Produkts in der App fest, am Ende könnt ihr euch gegenseitig bewerten.
Bei der Anfrage hinterlegst du ein Zahlungsmittel; bezahlt wird erst bei der Produktabholung. Wir ziehen den Betrag ein, sobald ihr die Produktabholung in der App bestätigt. Schon vorher kann der Betrag auf deinem Konto als vorgemerkt aufscheinen — abgebucht ist er damit noch nicht. Kommt die Buchung nicht zustande, wird nichts abgebucht.
Wann der Betrag tatsächlich von deinem Konto abgeht, hängt vom Zahlungsweg ab:
bei Kreditkarte mit der nächsten Kartenabrechnung,
bei Klarna nach der Variante, die du im Klarna-Checkout gewählt hast — etwa sofort, in 30 Tagen oder in Raten.
Als Verleiher:in bekommst du dein Geld, sobald beide Seiten die Rückgabe bestätigt haben. Voraussetzung ist die abgeschlossene Verifizierung beim Zahlungsdienstleister — ohne sie bleibt der Betrag als Guthaben stehen.
Den Beleg über die Servicegebühr findest du beim jeweiligen Verleihvorgang in der App.
Bis sechs Tage vor Verleihbeginn ist die Stornierung kostenfrei — für beide Seiten, unabhängig von der gewählten Zahlungsart. Buchst du kurzfristiger, ist die Buchung ab der Bestätigung verbindlich.
Danach können nur noch Mieter:innen bis 24h vor Verleihbeginn stornieren; dabei fallen 100 % Stornogebühr an. Für Verleiher:innen ist eine Stornierung ab diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen. Kommt doch etwas dazwischen, melde dich bei uns — wir klären den Fall einzeln.
Schäden und Diebstahl während des Verleihs sollen zeitnah über die App gemeldet werden.
Schäden, die erst nach der Rückgabe auffallen, sind von Verleiher:innen innerhalb von sieben Tagen zu melden — danach gilt das Produkt als ordnungsgemäß zurückgegeben.
Kommt ein Produkt gar nicht zurück, meldet uns das bitte so bald wie möglich.
Verleih und Vermietung sind in Österreich im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch zwischen Verleiher:in und Mieter:in auf LOLA market.
Als Marktplatz arbeiten wir daran, einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu integrieren. Bis dahin gelten bei Schäden oder Verlusten die gesetzlichen Regelungen des ABGB.
Vor der Übergabe: Prüft den Zustand des Produkts gemeinsam. In der App haltet ihr ihn bei Übergabe und Rückgabe fest — das schafft Klarheit und schützt beide Seiten.
Wenn etwas beschädigt wird oder verloren geht: Wer einen Schaden oder Verlust schuldhaft verursacht — etwa durch Unachtsamkeit oder unsachgemäße Verwendung — muss diesen ersetzen (§ 1295 ABGB).
Beispiele:
(1) Kaffee wird über die Tastatur eines geliehenen Laptops verschüttet.
(2) Ein ausgeliehenes Gerät wird unbeaufsichtigt liegen gelassen und gestohlen.
In solchen Fällen muss der:die Mieter:in den entstandenen Schaden in der Regel ersetzen.
Kurz zusammengefasst:
(1) Normale Abnutzung durch den vereinbarten Gebrauch trägt der:die Verleiher:in.
(2) Schuldhaft verursachte Schäden oder Verluste (z. B. durch Unachtsamkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder unerlaubte Weitergabe) muss der:die Mieter:in ersetzen.
(3) Zufällige Schäden oder Verluste ohne Verschulden (z. B. höhere Gewalt oder ein Diebstahl trotz sorgfältiger Verwahrung) muss der:die Mieter:in grundsätzlich nicht ersetzen. Wird das Produkt jedoch ohne Zustimmung anders oder länger als vereinbart genutzt, kann dennoch eine Haftung bestehen.
Bitte beachte: Wir geben hier einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage — eine rechtliche Beratung im Einzelfall kann das nicht ersetzen.
Ja. Ob für die Vermietung eines Produkts eine Kaution verlangt wird, vereinbaren Verleiher:in und Mieter:in eigenverantwortlich miteinander. Die Höhe der Kaution, die Zahlungsweise sowie die Bedingungen für die Rückzahlung oder einen möglichen Einbehalt werden ausschließlich zwischen den Vertragsparteien festgelegt.
LOLA market ist an diesen Vereinbarungen nicht beteiligt, verwaltet keine Kautionen und übernimmt dafür keine Verantwortung oder Haftung.
LOLA market ist mehr als Kaufen und Verkaufen: Community statt anonymer Plattform, Kreislauf statt Wegwerfmentalität, Teilen statt Besitzen, lokal statt europaweiter Versand.
Dazu kommt, was klassische Marktplätze nicht bieten: Verleih mit Kalenderbuchung, Bezahlung in der App und gegenseitige Bewertungen.
Come as you are!
Wir freuen uns über jeden und jede Nutzer:in!
Dein LOLA market Team